Spezifische Versicherungsbedürfnisse von Beamten: Risiken und Absicherung im Fokus

Beamte in Deutschland haben aufgrund ihres besonderen Status im öffentlichen Dienst spezifische Bedürfnisse hinsichtlich Absicherung und Vorsorge. Im Folgenden werden die spezifischen Versicherungsbedürfnisse von Beamten und Beamtinnen genauer beleuchtet und die Risiken identifiziert, denen sie im Laufe ihres Lebens ausgesetzt sein können.

Absicherung von Dienstunfähigkeit vor allem für junge Beamte wichtig

Ein entscheidendes Risiko für Beamte ist die Dienstunfähigkeit. Sie kann infolge einer Krankheit oder eines Unfalls eintreten. Diese Situation kann zu finanziellen Belastungen und Einschränkungen führen. Vor allem junge Beamte und Beamtinnen auf Probe mit bisher wenigen Dienstjahren sollten über eine Absicherung für den Fall der Dienstunfähigkeit nachdenken.

Denn: Werden Beamte auf Probe oder auf Widerruf bei Dienstunfähigkeit entlassen, erfolgt in der Regel eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dann erhalten sie keine Versorgung durch ihren Dienstherrn. Einen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat man allerdings erst nach Verstreichen der fünfjährigen Wartezeit, die diese Personengruppe ebenfalls nicht vorweisen kann. Unterm Strich können Beamtinnen auf Widerruf bzw. auf Probe bei Dienstunfähigkeit leer ausgehen und sollten privat für diesen Fall vorsorgen, z.B. mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung.

Ähnlich wie die Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte stellt die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte eine wichtige finanzielle Absicherung dar: Wenn Beamtinnen ihren Dienst nicht mehr ausüben können und in den Ruhestand versetzt werden, erhalten sie aus der Dienstunfähigkeitsversicherung die vorher vereinbarte monatliche Rente. Hierbei sollten Sie darauf achten, dass im Versicherungsvertrag die echte Dienstunfähigkeitsklausel enthalten ist. Denn in diesem Fall verzichtet der jeweilige Versicherer auf eine eigene Prüfung der Dienstunfähigkeit.

Absicherung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit

Wenn beihilfeberechtigte Beamtinnen und Beamte medizinisch behandelt werden müssen, erhalten sie finanzielle Unterstützung von der Beihilfestelle. Gerade bei ambulanten Behandlungen müssen sie die Rechnungen jedoch zunächst selbst zahlen. Erst wenn die Belege geprüft und die Kosten bewilligt sind, erhalten sie diese zu einem bestimmten Teil erstattet – in der Regel zu 50 bis 80 Prozent. Kosten, die die regulären Beihilfeleistungen übersteigen, werden nicht erstattet. Daher sollten Beamte und Beamtinnen bei ihrer Krankenvollversicherung auf eine umfangreiche Absicherung achten – auch bei Zahnbehandlungen.

Risikobehaftete Beamtinnen wie Soldaten und Polizistinnen erhalten von ihrem Dienstherrn meist freie Heilfürsorge. Die Leistungen sind mit denen der gesetzlichen Krankversicherung vergleichbar. Für diese Beamte kann der Abschluss von privaten Krankenzusatzversicherungen, z.B. einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein.

Zudem stellt Pflegebedürftigkeit, die unvorhersehbar eintreten kann, nicht nur eine emotionale Belastung dar, sondern kann auch erhebliche finanzielle Ausgaben mit sich bringen. Private Krankenversicherungen von Beamtinnen und Beamte enthalten einen Pflichtbaustein zur Absicherung bei Pflegebedürftigkeit. Damit sind Beamte in der Regel schon recht umfangreich abgesichert. Wer mehr Schutz möchte, kann zusätzlich eine private Pflegeversicherung abschließen.

Altersvorsorge und Lebensversicherung

Obwohl Beamte nach Beendigung ihrer Dienstzeit Anspruch auf eine Pension haben, ist das Ruhegehalt deutlich niedriger als die vorherigen Bezüge (maximal 70 Prozent des letzten Nettogehalts). Dies reicht häufig nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Eine zusätzliche private Altersvorsorge, z.B. über die Riester-Rente, die Rürup-Rente oder über private Rentenversicherungen, ist daher meist eine sinnvolle Ergänzung zum Ruhegehalt von Beamten und kann die finanzielle Sicherheit im Ruhestand erhöhen. Diese Produkte bieten verschiedene Möglichkeiten zur Einzahlung und zum Teil diverse steuerlichen Vorteile, die dazu beitragen können, ein ausreichendes Einkommen im Ruhestand zu gewährleisten und finanzielle Engpässe zu vermeiden.

Eine Absicherung von Hinterbliebenen in Form einer Risikolebensversicherung kann für Beamte und Beamtinnen ebenfalls sinnvoll sein. Der Hinterbliebenenschutz von Beamten ist eine solide Grundabsicherung. So erhalten beispielsweise hinterbliebene Ehepartner und Ehepartnerinnen in der Regel eine Witwen- bzw. Witwerrente. Voraussetzung dafür ist, dass der oder die Verstorbene mindestens fünf Jahre Dienstzeit geleistet hat und die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat. Jedoch kann eine zusätzliche Absicherung für den Todesfall dennoch Sinn machen, etwa wenn kleine Kinder vorhanden sind oder eine Immobilie abgezahlt werden muss.

Haftungsrisiken für Beamte

Für Beamte kann zudem eine Diensthaftpflichtversicherung eine wichtige Absicherung darstellen, um sich bei dienstlichen Haftungsansprüchen abzusichern. Diese Versicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen, die während der Ausübung des Dienstes entstehen können. Vor allem Beamte in bestimmten Berufen wie Lehrer oder Polizisten können einem vergleichsweise hohem Haftungsrisiko ausgesetzt sein, da ihre beruflichen Tätigkeiten direkten Kontakt mit der Öffentlichkeit oder beispielsweise Schülern involvieren. Dadurch steigt das Risiko von Schadensfällen. Eine Dienstpflichtversicherung bietet in solchen Fällen Schutz und gewährleistet, dass Beamte nicht persönlich für Schäden haften müssen, die während der Dienstausübung entstehen.

Unfallrisiko außerhalb des Dienstes

Auch wenn Beamte durch die sogenannte Unfallfürsorge im Dienst abgesichert sind, besteht außerhalb des Dienstes ein Unfallrisiko, dem sie und ihre Familien ausgesetzt sein können. Die Unfallfürsorge deckt nur Unfälle ab, die während der Dienstausübung oder auf dem Dienstweg passieren. Für Unfälle außerhalb des Dienstes kann eine private Unfallversicherung zusätzlichen Schutz bieten. Diese Versicherung gewährt finanzielle Leistungen im Falle von Unfällen außerhalb des Dienstes, indem sie Kosten wie medizinische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen oder sogar Invaliditätszahlungen abdeckt. Somit kann die private Unfallversicherung die finanziellen Folgen eines Unfalls erheblich abmildern und den betroffenen Beamten und ihren Familien in schwierigen Zeiten finanzielle Unterstützung bieten.