Ihre Vorteile der Wohngebäudeversicherung

Schadensersatz zum Neuwert

Wenn etwas passiert, ersetzen wir den finanziellen Schaden an Ihrem Gebäude zum Neuwert.

Einfach und optimal abgesichert

Ihr Heim wird nach dem Quadratmeter-Modell abgesichert. Dadurch genießen Sie nur mit der Angabe Ihrer Wohnfläche umfassenden Schutz ohne Unterversicherung.

Elementarschutz automatisch mitversichert

Der Schutz vor Naturkatastrophen wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch oder Schneedruck ist automatisch mit dabei.

Ferienimmobilie oder denkmalgeschütztes Haus absichern

Auch für Ferienimmobilien und denkmalgeschützte Häuser bieten wir den passenden Schutz.

Schutz, der zu Ihrem Zuhause passt

Mit diesen Zusatzbausteinen erhalten Sie wichtigen Zusatzschutz, mit dem Sie die Absicherung Ihres Wohngebäudes abrunden. 

Baustein Nachhaltigkeit

Für alle, denen die Umwelt wichtig ist.

  • Mehrleistung für nachhaltigen/energieeffizienteren Schadenersatz
  • Beratungskosten für nachhaltige Technologie
  • CO₂-Kompensation nach Feuerschaden
  • Energieberatungszuschuss

Unbenannte-Gefahren-Deckung: Haustechnik

Allgefahren-Schutz bei unvorhergesehener Beschädigung und Zerstörung an Anlagen der Haustechnik, z.B. Heizungs- und Klimaanlagen, Smart Home Einrichtungen oder Rollläden-, Markisen,- und Garagentorantriebe.

Beispiel: Ein Kurzschluss an einer Smart Home Anlage, der nicht zu einem Brand, aber zur Reparatur der Anlage führt.

Unbenannte-Gefahren-Deckung: Gebäude & Grundstück inkl. Marktgarantie

Allgefahren-Schutz für Risiken am Gebäude und an Sachen, die mit dem Grundstück fest verbunden sind, die nicht explizit in den Bedingungen ausgeschlossen sind.

Dieser Schutz ist nur in Verbindung mit der Tarifvariante Prestige wählbar. 

  • Unvorhergesehene Beschädigung und Zerstörung des Gebäudes und der Grundstücksbestandteile (mit Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundene Sachen)
  • Die Marktgarantie stellt sicher, dass Sie immer den bestmöglichen Schutz genießen

Beispiel: Ein Überschwemmungsschaden durch einen verstopften Abfluss einer Terrasse.

Unbenannte-Gefahren-Deckung: Anlagen der erneuerbaren Energien

Allgefahren-Schutz für Anlagen der erneuerbaren Energien, wie z.B. Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen.

  • Unvorhergesehene Beschädigung und Zerstörung von Anlagen der erneuerbaren Energien

Beispiel: Die Außeneinheit einer Wärmepumpe wird gestohlen.

Unsere Tarife
  • Versicherte Gefahren: Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel
  • Elementarschutz

    Versicherungsschutz bei Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbruch.

    Selbstbehalt 10% der Schadenhöhe, mindestens 500 € maximal 5.000 €

    Info Open Info Close
  • Überspannungsschäden nach Blitzschlag
  • Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre, außerhalb des versicherten Grundstücks, die der Versorgung des Gebäudes dienen
  • Photovoltaikanlagen, Solaranlagen mit allen Rohren des Solarheizkreislaufs, Wärmepumpen
  • Rauch-, Ruß-, Seng-, und Schmorschäden
  • Kosten für Hotelunterbringung
  • Rückreisekosten aus Urlaubs- oder Dienstreisen
  • Grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung
  • Böswillige Beschädigung/Vandalismus
  • In das Gebäude eindringende Witterungsniederschläge

    z.B. Regen oder Schnee

    Info Open Info Close
  • Beseitigung von umgestürzten/abgeknickten Bäumen
Smart

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    auf dem versicherten Grundstück

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Komfort

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    bis 100 € / Tag
    max. 200 Tage

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    bis 5.000 €

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    bis 10.000 €

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Prestige

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    bis 150 € / Tag
    max. 360 Tage

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    bis 10.000 €

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    bis 50.000 €

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    bis 5.000 €

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Elementarschutz immer enthalten

Bei unserer Wohngebäudeversicherung ist der wichtige Elementarschutz automatisch in jedem Tarif dabei. So sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Warum eine Wohngebäude­versicherung?

Ein Haus kann schnell zu Schaden kommen. Wenn etwas passiert und anschließend alles wieder so wie vorher aussehen soll, dann wird es richtig teuer. Ohne entsprechende Absicherung sind die finanziellen Grenzen schnell überschritten oder sogar existenzbedrohend, denn für die meisten Menschen ist die eigene Immobilie die größte finanzielle Investition ihres Lebens.

Absicherung nach dem Quadratmeter-Modell: Genau richtig geschützt

Mit der Wohngebäudeversicherung der Bayerischen genießen Sie immer den richtigen Schutz. Worin die Vorteile der Absicherung nach dem Quadratmeter-Modell liegen, erfahren Sie in diesem Video. 

FAQ Wohngebäudeversicherung

Sie fragen, wir antworten. Damit Sie auch wirklich die für Sie passende Versicherung auswählen.

Welche Gebäude kann ich über die Wohngebäudeversicherung absichern?

Mit der Wohngebäudeversicherung der Bayerischen können Sie Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften und Ferienimmobilien sowie Häuser, die dem Denkmalschutz unterliegen, mit einer Wohn- und Nutzfläche von bis zu 400 m² absichern. Wenn Sie ein Mehrfamilienhaus absichern möchten, wenden Sie sich gerne an einen Berater der Bayerischen.

Garagen und Carports sind beitragsfrei versichert, solange sie sich in max. 500 m Luftlinie vom Versicherungsgrundstück befinden. 

Außerdem sind Nebengebäude, wie z. B. Gewächs- und Geräteschuppen, Sauna oder Schwimmhalle von insgesamt max. 50 m² mit versicherbar. 

Wie bin ich über die Wohngebäudeversicherung abgesichert?

Die Wohngebäudeversicherung schütz Sie vor den finanziellen Folge nach einem Schaden durch 

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm oder Hagel
  • Naturkatastrophen (Elementargefahren)

Welche Absicherung bietet der Elementarschutz?

Der Schutz für Ihr Gebäude vor Unwetterereignissen wie Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung/-rutsch, Lawine, Schneedruck oder Vulkanausbruch. Der Selbstbehalt Im Falle eines Elementarschadens beträgt 10% der Schadenhöhe (min. 500 EUR, max. 5.000 EUR).

Was bedeutet das Quadratmeter-Modell und welchen Vorteil habe ich daraus?

Das Quadratmeter-Modell ist eine clevere Methode, um die Versicherungssumme für Ihr Haus zu berechnen. Statt einer komplizierten Wertermittlung, wird einfach die Wohnfläche Ihres Hauses genutzt.

Dabei zählt die Gesamtwohnfläche Ihres Gebäudes, inklusive z. B. Hobbyräume und Wintergärten, also z. B. 150 m². Auch Garagen oder Carports werden angegeben. So kann der Versicherungsumfang automatisch ermittelt werden. 

Der Vorteil bei der Berechnung nach dem Quadradmeter-Modell: Sie genießen bei korrekter Wohnfläche den Unterversicherungsschutz und Schutz in Höhe des ortsüblichen Neubauwerts. Da sich der Wert Ihres Hauses ändern kann, zum Beispiel bei einer Renovierung, schützt das Quadratmeter-Modell vor Unter- oder Überversicherung, denn es berücksichtigt immer die aktuelle Wohnfläche.

Zu welchem Wert wird mein Haus bei Schäden oder Zerstörung abgesichert?

Die Wohngebäudeversicherung der Bayerischen ersetzt den finanziellen Schaden an Ihrem Gebäude zum Neuwert - und bietet Ihnen so den notwendigen Schutz, damit Sie nach einem Schaden nicht wieder ganz „bei Null“ beginnen müssen.

Wie wird die Wohnfläche ermittelt?

Für die Berechnung der Wohn- und Nutzfläche gilt folgende Regelung:
a) Die Wohn- und Nutzfläche ist den Bauunterlagen, den Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnungen oder den Vermietungsverträgen zu entnehmen
b) Liegen entsprechende Unterlagen gemäß a) nicht vor, so kann die Ermittlung der Wohn- und Nutzfläche ebenfalls durch Sachverständige, Fachbetriebe, Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder Nutzungsfläche nach DIN 277 erfolgen.
c) Erfolgt keine Ermittlung gemäß a) oder b), ist alternativ die Wohn- und Nutzfläche definiert als die zu Wohn- oder Gewerbezwecken nutzbare Grundfläche aller Räume des versicherten Objektes (Dachschrägen reduzieren diese Fläche nicht). Hierzu zählen auch Hobbyräume (z.B. Partyraum, Fitnessraum, Werkstatt), Wintergärten, Saunen und zu gewerblichen Zwecken genutzte Abstell- und Lagerräume. Nicht zur Wohnfläche zählen: Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen, Dachgärten, Garagen und Carports, Abstellräume, Waschküchen, Heizungs-, Wirtschafts- und Trockenräume, nicht ausgebaute Dach- und Kellergeschosse. Eine Mischnutzung der vorgenannten Raumflächen wird vollumfänglich der Wohn- und Nutzfläche zugerechnet.

Muss ich Sanierungs- oder Baumaßnahmen an meinem Gebäude melden?

Ja, wenn es sich um eine Kernsanierung oder vollständige Sanierung des Daches, Zu- oder Ableitungssystems und/oder der Elektroanlage handelt, da dies zur Reduzierung der Prämie führen kann.

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei der Wohngebäudeversicherung?

Sie entscheiden selbst, ob Sie auf eine Selbstbeteiligung verzichten möchten oder im Schadenfall 500, 1.000 oder 2.000 EUR selbst zahlen. Je nach Wahl kann der Beitrag für Sie günstiger werden.

Was sind "unbenannte Gefahren" bzw. die "Allgefahren-Deckung"?

Die "unbenannte Gefahren-" oder Allgefahren-Deckung ist der umfangreichste Versicherungsschutz, der abgeschlossen werden kann. Er geht erheblich über die Leistungen einer klassischen oder auch verbesserten Versicherung hinaus, da zusätzlich allgemein Deckung besteht, wenn versicherte Sachen unvorhergesehen zerstört oder beschädigt werden.

Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung, wenn ich das Haus verkaufe?

Der Versicherungsschutz geht mit Eintragung in das Grundbuch auf den neuen Eigentümer über. Bitte melden Sie uns daher den Namen und die Anschrift des Erwerbers. Schicken Sie uns gerne, falls schon vorhanden, die Kopie des Grundbuchauszugs.

Was mache ich, wenn ich online keine Beitrag ermittelt bekomme?

Es kann sein, dass wir bei Ihrem Gebäude nähere Angaben benötigen. Dies heißt jedoch nicht, dass wir Ihnen keine Versicherungsschutz anbieten können. Sprechen Sie daher gerne mit unseren persönlichen Beratern bzw. Beraterinnen, sie helfen Ihnen gerne weiter.

 

Was mache ich im Schadensfall?

Bitte beachten Sie, dass Sie als Versicherungsnehmer bzw. -nehmerin verpflichtet sind, den Schaden zunächst möglichst klein zu halten. Mit Notmaßnahmen wie z.B. Wasser nach einem Wasserrohrbruch abstellen, lässt sich so ein noch größerer Schaden verhindern.

  • Melden Sie den Schaden telefonisch unter der Rufnummer 0671/88765276 oder per E-Mail an schaden_ba@asspario.de
  • Machen Sie von den beschädigten Gegenständen oder dem Schadenort Fotos oder Videos. So können wir den Schaden für Sie besser und schneller regulieren.
  • Sofern möglich, lassen Sie den Schadenort unverändert und reparieren Sie nichts. Sollte das nicht möglich sein, dokumentieren Sie die vorgenommenen Reparaturen durch Fotos und Rechnungen.

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